Regierung genehmigt Projekt auf Flugzeugentwurf und -produktion
Der Regierungsrat am Donnerstag genehmigte den Entwurf des Dekrets über die Konstruktion, Herstellung und Wartung von Flugzeugen und deren Lufttüchtigkeit, eingereicht vom Minister für Transport und Logistik, Mohammed Abdoul jalil.
Der Regierungssprecher Mustafa Batias erklärte auf einer Pressekonferenz nach der wöchentlichen Ratssitzung, dass das Projekt als Reaktion auf bestimmte Bestimmungen des Zivilluftfahrtgesetzes die technische Kriterien und Bedingungen für die Akkreditierung von Personen festlegen, die in den Bereichen Flugzeugkonstruktion, -herstellung und -wartung tätig sind.
Das Projekt zielte auch auf die Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften mit dem Übereinkommen von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt ab, das die technischen Standards festlegt, die erforderlich sind, um die Lufttüchtigkeit von Flugzeugen sowohl bei der Konstruktion, Herstellung als auch bei der Wartung zu gewährleisten. Das Projekt zielt auch darauf ab, die notwendigen technischen Spezifikationen für Personen zu ermitteln, die bei der Zivilluftfahrtbehörde eine Akkreditierung beantragen, um die Konstruktion, Herstellung und Wartung von Luftfahrzeugen in Marokko durchzuführen, sowie die Bedingungen für die Akkreditierung von Personen, die für den Betrieb und die Wartung von Luftfahrzeugen zur Gewährleistung der Flugsicherheit verantwortlich sind.
Auf der anderen Seite erörterte der Rat das vom Königreich Marokko im September 2023 unterzeichnete Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere über nationale Grenzen hinaus. Der Rat billigte den Gesetzentwurf zu diesem Übereinkommen, der vom Minister für Energiewende und nachhaltige Entwicklung, Layla Benali, im Namen des Ministers für auswärtige Angelegenheiten, afrikanische Zusammenarbeit und des im Ausland ansässigen Marokkos, Nasser Bourja, vorgelegt wurde.
Baytas erklärte, dass das Ziel des Übereinkommens darin bestehe, die marine Artenvielfalt über die nationalen Grenzen hinaus durch die Umsetzung des Übereinkommens und eine verstärkte internationale Zusammenarbeit und Koordinierung zu erhalten und nachhaltig zu nutzen.
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