Israel: Gericht lockert Auflagen für Verdächtigen in Ra’am Stimmenkauf-Untersuchung
Ein israelisches Gericht hat die rechtlichen Auflagen für einen Verdächtigen gelockert, der wegen angeblicher Versuche, Stimmen zugunsten der Vereinigten Arabischen Liste (Ra’am) zu kaufen, untersucht wird. Dies stellt eine weitere Entwicklung in einer Untersuchung dar, die zu sieben Festnahmen geführt hat.
Die Entscheidung wurde vom Amtsgericht in Beer-Sheva getroffen, das die Aufhebung der Beschränkungen anordnete, die gegen Said Abou Saad, einen Bewohner von Segev Shalom, verhängt worden waren. Er war am Donnerstag zusammen mit drei anderen Personen festgenommen und anschließend unter Hausarrest gestellt worden.
Richter Eran Tzabari genehmigte einen Antrag, der von Abou Saads Anwältin, Sara Haviv, eingereicht wurde, und erlaubte dem Verdächtigen, von der Aufhebung der zuvor gegen ihn verhängten Maßnahmen zu profitieren.
Sieben Festnahmen im Zuge der polizeilichen Ermittlungen zu Wahlvorwürfen
Die Untersuchung umfasste sieben Festnahmen in zwei separaten Einsätzen. Drei Personen wurden am 27. Oktober, am Wahltag, festgenommen, während vier weitere am Donnerstag verhaftet wurden.
Bei Durchsuchungen entdeckten die Ermittler Berichten zufolge Umschläge mit Bargeld zusammen mit Wahlzetteln, auf denen der Name von Ra’am stand. Die Polizei vermutet, dass das Geld dazu bestimmt war, Wähler zugunsten der Partei zu beeinflussen.
Die Vorwürfe wurden jedoch von den Verteidigeranwälten angefochten, die behaupten, dass die Gelder für wohltätige Aktivitäten und nicht für Wahlmanipulationen bestimmt waren.
Der Unterschied zwischen den Verdachtsmomenten der Staatsanwaltschaft und der Erklärung der Verteidigung bleibt zentral für die laufenden Verfahren.
Ein weiterer Verdächtiger ohne Auflagen entlassen
Das jüngste Urteil folgt einer separaten gerichtlichen Entscheidung am Sonntag bezüglich Dr. Sayaf Abou Riash, einer der ersten drei Personen, die in dem Fall festgenommen wurden.
Das Gericht ordnete seine bedingungslose Freilassung an, wobei der Richter den Fortschritt der polizeilichen Ermittlungen und die Begründung für die Aufrechterhaltung der Beschränkungen seiner Bewegungen und seines Internetzugangs in Frage stellte.
Sein Anwalt, Ali Abou Laban, sagte im israelischen Militärradio, dass kein Geld in der Wohnung seines Mandanten gefunden worden sei. Er argumentierte auch, dass der Arzt keine berufliche Verbindung zu Ra’am habe und lediglich die Wahlbeteiligung in beduinischen Gemeinschaften gefördert habe.
In der Zwischenzeit bleibt die rechtliche Situation anderer Personen, die untersucht werden, ungeklärt. Die Polizei hat gegen die Hausarrestentscheidung bezüglich Ibrahim al-Garibi Berufung eingelegt, während die Staatsanwaltschaft ursprünglich zusätzliche acht Tage Haft für Hussein Masoudin beantragt hatte. Das Gericht genehmigte nur zwei zusätzliche Tage und verlängerte seine Haft bis Dienstag.
Fragen zur Polizeiermittlung aufgeworfen
Die Umstände der ursprünglichen polizeilichen Operation haben ebenfalls Aufmerksamkeit erregt. Laut Informationen, die von The Jerusalem Post berichtet wurden, soll Geheimdienstmaterial aus dem Büro von Premierminister Benjamin Netanyahu zur Auslösung der Ermittlungen beigetragen haben.
Vertreter der Verteidigung haben zudem die Durchsuchungen angefochten, die ohne richterliche Anordnung durchgeführt wurden. Ein Polizeiermittler hielt jedoch vor Gericht fest, dass die erhaltenen Informationen ausreichende Gründe für das Eingreifen der Beamten boten.
Der Fall hat sich daher über die ursprünglichen Vorwürfe hinaus entwickelt und wirft Fragen zu den Ermittlungsverfahren und den Beweisen auf, die die gegen die Verdächtigen verhängten Maßnahmen stützen.
Getrennte Untersuchung zu möglicher ausländischer Einmischung
Der angebliche Stimmenkauf sollte von einer separaten Untersuchung der israelischen Sicherheitsbehörde Shin Bet zu vermuteter ausländischer Einmischung in die Wahlen 2026 unterschieden werden.
Es wurden keine öffentlich festgestellten Verbindungen zwischen den beiden Untersuchungen berichtet.
Am Sonntag erklärte der Vorsitzende des Zentralen Wahlkomitees, Richter Noam Sohlberg, dass selbst wenn die Vorwürfe über ausländische Einmischung bestätigt würden, dies nicht notwendigerweise die Integrität der Wahl oder die Gültigkeit ihrer Ergebnisse untergraben würde.
Die Likud-Partei stellte diese Einschätzung in Frage und argumentierte, dass es zu früh sei, mögliche Wahlfolgen auszuschließen, bevor die Ermittlungen abgeschlossen seien.
Während die gerichtlichen Verfahren fortgesetzt werden, stellt die Aufhebung der Beschränkungen für einzelne Verdächtige eine bedeutende verfahrensrechtliche Entwicklung dar, aber sie bedeutet nicht eine endgültige Feststellung der Vorwürfe gegen die Beteiligten.
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