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Deutschland stärkt Völkerstrafrecht
Die Verfolgung im Ausland begangener Straftaten wurde erleichtert.
Deutschland hat die juristische Verfolgung von im Ausland begangenen Kriegsverbrechen verbessert. Die Gesetzesänderungen geben Opfern mehr Macht und erleichtern die Verfolgung von Tätern. Opfer von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit können nun als Nebenkläger aktiv an der Verhandlung vor einem deutschen Gericht teilnehmen. Zudem haben sie Anspruch auf einen Anwalt und psychosoziale Beratung. Neben anderen Regelungen wurde auch der Straftatbestand der „sexuellen Sklaverei“ in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch aufgenommen. Dolmetscher sollen die Verhandlungen künftig für ausländische Medienvertreter übersetzen.
Deutschland ist Vorreiter im Völkerstrafrecht. Mit der Schaffung des Völkerstrafgesetzbuches vor über 20 Jahren wurde der deutschen Justiz die Möglichkeit gegeben, während des Krieges begangene Gräueltaten zu verfolgen – unabhängig vom Tatort und der Staatsangehörigkeit des Täters.
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