- 12:30New York Times: Bundeskanzlerin kehrt mit leeren Händen aus Washington zurück
- 16:02Deutschland strebt an, Marokko als „sicheres Herkunftsland“ einzustufen, um die Zahl der Asylanträge zu begrenzen.
- 13:22Berlin betrachtet die Anerkennung eines palästinensischen Staates mit Argwohn
- 12:3080 Jahre seit der Unterzeichnung der Erklärung über die Niederlage Deutschlands im Zweiten Weltkrieg
- 13:51Allianz Handelsversicherung warnt vor massiven Insolvenzen in Deutschland
- 09:08Bombendrohung am Flughafen Agadir: Fehlalarm an Bord eines Fluges nach Düsseldorf
- 08:55Marokkanisch-deutsches Symposium zum Thema Ökostromhandel
- 17:11Allianz Handelsversicherung warnt vor massiven Insolvenzen in Deutschland
- 14:3820.000 Menschen verlassen aufgrund von Bomben ihre Häuser in Köln, Deutschland!
Folgen Sie uns auf Facebook
Deutschland stärkt Völkerstrafrecht
Die Verfolgung im Ausland begangener Straftaten wurde erleichtert.
Deutschland hat die juristische Verfolgung von im Ausland begangenen Kriegsverbrechen verbessert. Die Gesetzesänderungen geben Opfern mehr Macht und erleichtern die Verfolgung von Tätern. Opfer von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit können nun als Nebenkläger aktiv an der Verhandlung vor einem deutschen Gericht teilnehmen. Zudem haben sie Anspruch auf einen Anwalt und psychosoziale Beratung. Neben anderen Regelungen wurde auch der Straftatbestand der „sexuellen Sklaverei“ in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch aufgenommen. Dolmetscher sollen die Verhandlungen künftig für ausländische Medienvertreter übersetzen.
Deutschland ist Vorreiter im Völkerstrafrecht. Mit der Schaffung des Völkerstrafgesetzbuches vor über 20 Jahren wurde der deutschen Justiz die Möglichkeit gegeben, während des Krieges begangene Gräueltaten zu verfolgen – unabhängig vom Tatort und der Staatsangehörigkeit des Täters.
Kommentare (0)