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Ein Bundesberufungsgericht hat sich geweigert, die Unterlagen des Weißen Hauses anzuhören und die Anklage gegen Trump fallen zu lassen.

Wednesday 27 November 2024 - 16:30
Ein Bundesberufungsgericht hat sich geweigert, die Unterlagen des Weißen Hauses anzuhören und die Anklage gegen Trump fallen zu lassen.
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Ein Bundesberufungsgericht hat es auf Antrag des Sonderermittlers Jack Smith abgelehnt, den Fall im Zusammenhang mit der Zurückhaltung von Dokumenten des Weißen Hauses gegen den gewählten Präsidenten Donald Trump zu prüfen.

Smith hatte am Dienstag beim Gericht einen Antrag gestellt und einen ähnlichen Antrag auch bei einem Gericht in Washington, D.C. eingereicht, um die Anklage wegen Wahlsabotage während der Ereignisse vom 6. Januar 2020 fallenzulassen.

Richterin Tanya Chutkan gab seinem Antrag statt, da kein rechtlicher Schaden vorlag, der ein Eingreifen erforderte.

Im Juni 2023 erhob das Bundesgericht von Miami Anklage gegen Trump wegen 37 Strafanzeigen im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Handhabung geheimer Dokumente, die er vom Weißen Haus erhalten und in seinem Haus aufbewahrt hatte.

Zu den Anklagen gehörten das vorsätzliche Zurückhalten von Informationen zur Landesverteidigung, die Abgabe falscher Angaben und die Verschwörung zur Behinderung der Justiz.

Im August desselben Jahres wurden neue Anklagen gegen Trump erhoben, darunter Verschwörung gegen die Justiz, Behinderung offizieller Verfahren und der Versuch, die Ergebnisse der Wahl 2020 zu kippen. Der Fall im August wurde wie Trumps Anwälte mehrere Monate lang ausgesetzt argumentierte. dass es nicht möglich sei, einen ehemaligen Präsidenten wegen Entscheidungen im Zusammenhang mit seinen Amtspflichten strafrechtlich zu verfolgen.

Die Weigerung des Gerichts, die beiden Fälle zu prüfen, bedeutet, dass die Bundesregierung nach Ablauf seiner zweiten Amtszeit möglicherweise neue Anklagen gegen Trump erheben kann, obwohl es keine Anzeichen dafür gibt, dass sie dies beabsichtigt, und es bleibt eine rechtliche Frage hinsichtlich der Möglichkeit, dies zu erreichen innerhalb der Verjährungsfrist.

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