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Der deutsche Bundespräsident kündigt die Auflösung des Parlaments und die Abhaltung vorgezogener Neuwahlen an
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat heute, Freitag, die Auflösung des Bundestages bekannt gegeben und auf Antrag von Bundeskanzler Olaf Scholz den kommenden 23. Februar als Termin für die Abhaltung vorgezogener Neuwahlen im Land festgelegt.
Dieses Datum wurde von den Vorsitzenden der parlamentarischen Blöcke der Sozialdemokratischen Partei von Schulz und der Christlichen Allianz, bestehend aus der Christlich-Demokratischen Partei und ihrem jüngeren Bruder, der Bayerischen Christlich-Sozialen Partei, vereinbart.
Schulz verlor am 16. Dezember das Vertrauensvotum im Bundestag, ein Schritt, dessen Ergebnisse nach dem Zusammenbruch der Regierungskoalition aus Sozialdemokraten, Grünen und Freien Demokraten im vergangenen November zu erwarten waren.
Die Regierungskoalition wurde vor etwa drei Jahren gebildet. Nach der verlorenen Vertrauensfrage forderte die Bundeskanzlerin das Staatsoberhaupt auf, das Parlament gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes aufzulösen.
Anschließend führte Steinmeier Gespräche mit den Fraktionsvorsitzenden und im Parlament vertretenen Parteien, um die Möglichkeit einer stabilen politischen Mehrheitsbildung für die aktuelle Regierung auszuloten, doch zu keiner Lösung kam es.
Artikel 68 des Grundgesetzes sieht vor, dass der Bundespräsident das Parlament auf Vorschlag des Bundeskanzlers auflösen kann, wenn er das Vertrauensvotum verliert, und zwar innerhalb von 21 Tagen nach Einreichung des Vorschlags. Artikel 39 sieht außerdem vor, dass vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Parlaments stattfinden müssen.
Bemerkenswert ist, dass die von Schulz vorgeschlagene Vertrauensfrage die sechste ihrer Art in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland war und drei davon zur Auflösung des Parlaments führten.
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