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Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Die Beobachtung der bayerischen AfD als Verdachtsfall ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Es wies eine Klage des Landesverbands zurück. Der Verfassungsschutz in Bayern darf den Landesverband der AfD beobachten. In einer......