- 14:00CMA CGM verstärkt seine Investitionen im Hafen von Nador, um die Logistikinfrastruktur in Marokko zu entwickeln
- 13:35Wird Marokko angesichts der von Trump erwarteten Zollpolitik zu einem alternativen Ziel für internationale Unternehmen?
- 13:00Beim Absturz eines deutschen Frachtflugzeugs in Litauen ist mindestens eine Person ums Leben gekommen
- 12:15Trumps Einwanderungspolitik: zwischen Extremismus und wirtschaftlichen Auswirkungen
- 11:30Kampfsport: von der traditionellen Arena zu einem globalen Sektor mit mehreren Milliarden Dollar
- 10:45Bitcoin und finanzielle Risiken: die Herausforderungen der Aufsicht in Marokko
- 10:00Marokko erfindet die Hotelbranche neu: ein neuer Aufschwung für seinen Tourismussektor vor der Weltmeisterschaft 2030
- 09:20Royal Mansour Marrakesch: ein Reiseziel voller Magie und Luxus, um das Jahresende zu feiern
- 08:45„Marokko macht im Ranking der digitalen Bereitschaft 2024 Fortschritte und stärkt seine Position in Nordafrika“
Folgen Sie uns auf Facebook
Eine Empfehlung zur Legalisierung der Abtreibung in Deutschland... zwischen Begrüßung und Ablehnung
Ein von der deutschen Regierung eingesetztes Komitee empfahl ein Gesetz, das die Abtreibung in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft im Land offiziell legalisieren würde. Die Empfehlung löste bei konservativen Parteien Kritik und bei Geistlichen Besorgnis aus, obwohl sie von Frauenorganisationen sehr positiv aufgenommen wurde.
Ein Ausschuss, dessen Mitglieder von der Bundesregierung ernannt wurden, empfahl die offizielle Legalisierung der Abtreibung und erlaubte sie in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen. Dies könnte den Weg für historische Schritte im Land ebnen.
Abtreibung ist in Deutschland nach wie vor illegal und nach § 219A StGB strafbar. Abtreibungen sind jedoch nicht strafbar, wenn sie in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft erfolgen, und eine Abtreibung ist auch bei Vergewaltigungen zulässig oder wenn das Leben der Frau oder ihre körperliche oder geistige Gesundheit gefährdet ist.
Das Gesetz steht seit langem in der Kritik, insbesondere seit seiner Verabschiedung vor 30 Jahren, während die Regierungskoalition, zu der die Sozialdemokratische Partei, die Grünen und die FDP gehören, zusagte, an einer Änderung des Gesetzes zu arbeiten und ein Gesetz ausarbeiten, das Abtreibung erlaubt.
In diesem Zusammenhang hat ein von der Regierung eingesetztes Komitee am Montag (15. April) seine Empfehlungen vorgelegt, die unter anderem die Abschaffung des alten verfassungsmäßigen Abtreibungsverbots fordern.
Katja Mast, eine Politikerin der Sozialdemokratischen Partei, sagte in ihrem Kommentar, dass die Empfehlung eine neue Sache beinhaltet, nämlich dass Frühabtreibung keine Straftat sein wird, und fügte hinzu: „Ich glaube, dass die Vorschriften sich darauf beziehen.“ Abtreibungen gehören nicht zum Strafrecht, da sie meiner Meinung nach eine „Stigmatisierung von Frauen“ beschließen.
Anliegen der katholischen Kirche
Zu den Empfehlungen des Komitees gingen die Meinungen religiöser Institutionen auseinander, so sagte der katholische Erzbischof Heiner Kochel in einer Erklärung gegenüber der Katholischen Nachrichtenagentur: „Wir ziehen es vor, an der aktuellen Gesetzgebung festzuhalten, weil sie die Bedürfnisse und Interessen der Mutter wertschätzt und Schutz bietet.“ für den Fötus.“
Das Zentralkomitee der Katholiken in Deutschland kritisierte die Empfehlungen mit der Begründung, dass sie dem Fötus in der Frühschwangerschaft weniger Schutz gewährten.
Die Organisation Pro Familia, was auf Arabisch „für die Familie“ bedeutet, begrüßte hingegen die Empfehlungen und forderte die vollständige Entkriminalisierung der Abtreibung und die Abschaffung der Zwangsberatung.