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Kasachstan und Marokko: Eine neue Ära vereinfachten Reisens und kulturellen Austauschs

Kasachstan und Marokko: Eine neue Ära vereinfachten Reisens und kulturellen Austauschs
Friday 27 September 2024 - 10:00
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In einer bedeutenden diplomatischen Entwicklung haben Kasachstan und Marokko einen mutigen Schritt zur Förderung engerer Beziehungen und des kulturellen Austauschs unternommen, indem sie ein wegweisendes Abkommen zur Befreiung von der Visumpflicht unterzeichnet haben. Dieses Abkommen, das während eines bilateralen Treffens am Rande der 79. UN-Generalversammlung in New York abgeschlossen wurde, markiert ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen diesen beiden Nationen.

Das Treffen, an dem der stellvertretende Premierminister und Außenminister von Kasachstan, Murat Nurtleu, und der marokkanische Minister für auswärtige Angelegenheiten, afrikanische Zusammenarbeit und marokkanische Expatriates, Nasser Bourita, teilnahmen, konzentrierte sich auf den aktuellen Stand und die Zukunftsaussichten der bilateralen Beziehungen. Die Minister diskutierten verschiedene Bereiche, darunter Politik, Handel, Wirtschaft, Investitionen sowie kulturelle und humanitäre Angelegenheiten, und betonten ihr Engagement für die Stärkung dieser Beziehungen.

Eines der wichtigsten Ergebnisse dieses Treffens war die Unterzeichnung des Abkommens zur Befreiung von der Visumpflicht für Inhaber nationaler/gewöhnlicher Pässe. Dieses Abkommen soll die Freizügigkeit der Bürger zwischen Kasachstan und Marokko erleichtern, ihnen mehr Reisefreiheit ermöglichen und einen größeren kulturellen und wirtschaftlichen Austausch fördern.

Gemäß den Bedingungen des Abkommens sind die Bürger beider Länder nun von der Visumpflicht für die Ein- und Ausreise, den Transit und vorübergehende Aufenthalte im Hoheitsgebiet des jeweils anderen Landes befreit. Diese Befreiung gilt für Aufenthalte von bis zu 30 Kalendertagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen, sofern sie einen gültigen nationalen/normalen Reisepass besitzen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieses Abkommen nicht für längere Aufenthalte oder die Ausübung einer Beschäftigung, Ausbildung oder unternehmerischen Tätigkeit gilt. In solchen Fällen müssen die Bürger beider Parteien das entsprechende Visum bei den diplomatischen Vertretungen oder Konsulaten des Gastlandes einholen.

Das Abkommen tritt 30 Kalendertage nach Erhalt der letzten schriftlichen Mitteilung über diplomatische Kanäle in Kraft, die bestätigt, dass beide Parteien die erforderlichen internen Verfahren für seine Umsetzung abgeschlossen haben.

Dieses Abkommen zur Befreiung von der Visumpflicht ist eine bedeutende Entwicklung, insbesondere für den Tourismus- und Geschäftssektor beider Länder. Es eröffnet neue Möglichkeiten für kulturellen Austausch, wirtschaftliche Zusammenarbeit und zwischenmenschliche Beziehungen und fördert ein tieferes Verständnis und eine größere Wertschätzung zwischen den kasachischen und marokkanischen Völkern.

Mit Inkrafttreten dieses Abkommens können wir mit einem Anstieg des Reiseverkehrs und der Interaktion zwischen Kasachstan und Marokko rechnen, was zu einem reicheren und lebendigeren Austausch von Ideen, Kulturen und Erfahrungen führen wird. Diese Entwicklung ist ein Beweis für das Engagement beider Nationen, stärkere, kooperativere Beziehungen auf der globalen Bühne aufzubauen.


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