Deutschland stattet seine Polizei mit neuen digitalen Werkzeugen zur Terrorismusbekämpfung aus
Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sollen zusätzliche Ermittlungsbefugnisse im digitalen Bereich erhalten.
Dies ist in drei Gesetzesentwürfen festgelegt, auf die sich der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt und die Justizministerin Stefanie Hubisch geeinigt haben.
Kern der geplanten Reformen ist die automatisierte Datenanalyse und der Abgleich biometrischer Daten, wie beispielsweise Fotos, mit öffentlich zugänglichen Online-Daten. Dies soll einerseits die Identifizierung von Personen erleichtern. Andererseits soll der Abgleich auch die Suche nach gesuchten Personen und die Aufdeckung von Verbindungen zwischen Straftaten und ihren Tätern ermöglichen.
Im „Gesetzentwurf zur digitalen Ermittlungsbefugnis für die Polizeiarbeit“ heißt es: „Die automatisierte Datenanalyse ist ein notwendiges Ermittlungsinstrument, insbesondere bei komplexen Ermittlungen in den Bereichen Terrorismus, schwere und organisierte Kriminalität.“
Dobrint erläuterte diesen Ansatz wie folgt: „Mithilfe automatisierter Datenanalyse können das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei große Datenmengen auswerten, Muster erkennen und verborgene Verbindungen aufdecken: ein wichtiger Faktor im Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität.“ Er fügte hinzu, dass der biometrische Online-Abgleich dabei helfe, Straftäter im Internet aufzuspüren und Gesichter mit Namen zu verknüpfen.
Hobbesch erklärte ihrerseits, dass künstliche Intelligenz und andere digitale Werkzeuge wichtige Dienste bei der Strafverfolgung leisten können, betonte aber gleichzeitig: „Nicht alles, was technisch möglich ist, ist in einem Rechtsstaat zulässig.“ Sie führte außerdem aus, dass Entscheidungen in Strafverfahren immer von Menschen und nicht von KI-Agenten getroffen werden sollten.
Der Plan ermöglicht es dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge außerdem, Fotos mit öffentlich zugänglichen Bildern im Internet abzugleichen. Dies gilt jedoch nur für die biometrischen Daten von Ausländern, die keinen gültigen Reisepass vorlegen können.
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