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Deutschland strebt an, Marokko als „sicheres Herkunftsland“ einzustufen, um die Zahl der Asylanträge zu begrenzen.
Die Bundesregierung hat neue Maßnahmen angekündigt, um Asylverfahren zu beschleunigen und die Abschiebung von Asylbewerbern in Deutschland effizienter zu gestalten. Dies ist Teil eines neuen Gesetzentwurfs, der am Mittwoch im Kabinett beraten wurde. Der Entwurf konzentriert sich insbesondere auf die Vereinfachung der Einstufung sicherer Herkunftsstaaten und die Erleichterung von Abschiebungsverfahren.
Zu den wichtigsten Änderungen des neuen Gesetzentwurfs der Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz gehört die Einstufung Marokkos und dreier weiterer Länder als sichere Herkunftsstaaten. Das bedeutet, dass Asylanträge von Bürgern dieser Länder auf deutschem Boden künftig strenger geprüft werden. Es gilt die Rechtsvermutung, dass keine Asylgründe vorliegen.
Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesregierung künftig sichere Herkunftsstaaten für internationalen Schutz durch eine einfache Rechtsverordnung bestimmen kann, ohne dass eine Zustimmung des Bundestages oder des Ständerats erforderlich ist. Dies vereinfacht die Verfahren zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten in Deutschland und baut bürokratische Hürden ab. Außerdem sieht er die Abschaffung der Pflicht zur Bestellung eines Rechtsbeistands (Anwalts) in Verfahren zur Anordnung der Verwaltungshaft bei Abschiebung und der Ausreisehaft vor.
Als sichere Herkunftsländer gelten laut der Website der Bundesregierung solche, „in denen keine staatlich geförderte Verfolgung stattfindet, beispielsweise aufgrund eines demokratischen Systems, einer stabilen Rechtsordnung oder wirksamer Schutzmechanismen. Der Staat muss zudem in der Lage sein, wirksamen Schutz vor nichtstaatlicher Verfolgung zu bieten. Für Menschen aus diesen Ländern gilt daher die sogenannte „rechtliche Vermutung“, dass sie in ihrem Herkunftsland nicht verfolgt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie vom Asylrecht gänzlich ausgeschlossen sind; jeder Antrag wird individuell geprüft, und wer glaubhaft macht, dass ihm in seinem konkreten Fall Verfolgung droht, kann weiterhin Schutz erhalten.“
Derzeit stehen auf der deutschen Liste sicherer Herkunftsstaaten neben den EU-Mitgliedstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, die Republik Moldau sowie Senegal und Serbien.
Die Berliner Koalitionsregierung plant, diese Liste um weitere Länder wie Marokko, Algerien, Tunesien und Indien zu erweitern. Die Überprüfung läuft. Außerdem ist eine Reform des Gemeinsamen Asylverfahrensgesetzes geplant. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund eines europäischen Trends zur Verschärfung der Einwanderungs- und Asylpolitik. Der Fokus liegt dabei auf der Anwerbung qualifizierter Migranten. Dies gilt insbesondere für Deutschland, dessen Regierung unter der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel im Inland scharfe Kritik an der Aufnahme Tausender syrischer Flüchtlinge während des Syrienkriegs aushalten musste.
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