- 18:00Favicon-Ranking enthüllt die 200 einflussreichsten Personen auf LinkedIn in Marokko
- 17:25Marokko nimmt an Marineübungen mit Beteiligung von dreißig afrikanischen Ländern teil.
- 17:00USA fordern Zerschlagung von Googles Werbegeschäft wegen Kartellrechtsverstößen
- 16:42Marokko behauptet seine globale Position im UN-Index für menschliche Entwicklung
- 16:36Marokko ist Ehrengast beim Europa-Afrika-Forum in Marseille.
- 16:16Südafrika muss dringend handeln, um seine AIDS-Behandlungsprogramme zu retten
- 16:00Bismarcks Enkel spricht über die Folgen der Einstufung der Alternative für Deutschland als extremistische Partei.
- 15:38Nach der Trauer treffen sich die Kardinäle der Welt im Vatikan, um einen neuen Papst zu wählen
- 15:29Hamas lehnt weitere Waffenstillstandsgespräche im Gazastreifen angesichts der anhaltenden israelischen Offensive ab
Folgen Sie uns auf Facebook
Deutschland – Eine neue Geldstrafe für einen prominenten AfD-Politiker wegen eines Nazi-Slogans
Björn Höcke, Vorsitzender der Partei Alternative für Deutschland (AfD) in Thüringen, ist erneut wegen eines verbotenen Nazi-Slogans verurteilt worden. Das Landgericht Halle verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. Hoek wurde im Mai wegen derselben Strafe verurteilt. Auch Hocke wartet auf einen dritten Prozess.
Björn Höcke, Vorsitzender der AfD im Bundesland Thüringen (Ost), wurde erneut wegen der Verwendung eines verbotenen Nazi-Slogans verurteilt.
Dazu hat das Landgericht der ostdeutschen Stadt Halle am heutigen Montag (1. Juli 2024) ein Bußgeld von 130 Euro pro Tag für 130 Tage, also insgesamt 16.900 Euro, erlassen.
Bemerkenswert ist, dass der Bußgeldsatz, der in der deutschen Rechtsordnung eine Methode zur Ermittlung der Höhe von Bußgeldern darstellt, auf der Grundlage des täglichen Einkommens einer Person über eine bestimmte Anzahl von Tagen ermittelt wird.
Nach dem Urteil in Halle habe der Thüringer AfD- Chef Höcke auf der Dezemberparty seiner Partei im thüringischen Gera die aus der NS-Zeit verbotene Parole „Alle für Deutschland“ geäußert oder seine Zuhörer dazu ermutigt.
Bereits im Mai war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden
Wegen des gleichen Slogans „Alle für Deutschland“ wurde Björn Höcke bereits am 14. Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Der Slogan wurde im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltinischen Merseburg, ebenfalls im Osten Deutschlands, verwendet. Doch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Hocke dagegen Berufung eingelegt hat.
Für den AfD-Chef in Thüringen, Höcke , ist der zweite Prozess in Halle nicht der letzte. Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat die Anklage gegen den rechtsextremen Politiker wegen Volksverhetzung zugelassen. Dabei handelt es sich um einen Beitrag von Hocke auf Telegram aus dem Jahr 2022 über eine Gewalttat in Ludwigshafen und das mutmaßliche Verhalten mehrerer Migranten. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest, heißt es auf der Website der Tages-Show.
Kommentare (0)