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Marokko gewährt der FIFA Steuer- und Zollerleichterungen für die Fußballweltmeisterschaft 2030

Marokko gewährt der FIFA Steuer- und Zollerleichterungen für die Fußballweltmeisterschaft 2030
Tuesday 31 December 2024 - 15:00
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Das Finanzgesetz von 2025 führte eine Reihe neuer Zollverfahren ein, die Steuerbefreiungen für Waren, Ausrüstung und Waren umfassen, die von oder für die Vertretungen der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) in Marokko und ihrer angeschlossenen Institutionen importiert werden.

Diese Maßnahmen sind Teil der Vorbereitungen Marokkos für die Ausrichtung der Weltmeisterschaft 2030 gemeinsam mit Spanien und Portugal.

Laut einem aktuellen Rundschreiben der Verwaltung für Zölle und indirekte Abgaben wurde Artikel 164-1° des Zollkodex geändert, um Befreiungen von Einfuhrzöllen auf importierte Waren und Ausrüstung zugunsten der FIFA-Vertretungen in Marokko aufzunehmen.

Der Entwurf des Finanzgesetzes sieht außerdem eine dauerhafte und vollständige Befreiung von der Körperschaftssteuer für FIFA-Vertretungen im Königreich vor, sofern ihre Aktivitäten mit den in ihren internen Vorschriften festgelegten Zielen vereinbar sind.

Mit diesen Maßnahmen möchte Marokko die Bedingungen für die Ausrichtung der Weltmeisterschaft 2030 erfüllen, die von den Gastgeberländern verlangen, der FIFA und an der Organisation des Turniers beteiligten Unternehmen begrenzte Steuerbefreiungen zu gewähren.

Diese Ausnahme spiegelt die wirtschaftlichen und sozialen Vorteile wider, die mittel- und langfristig von der Ausrichtung einer Sportveranstaltung dieser Größenordnung erwartet werden.

Es ist zu beachten, dass diese Ausnahmen für Länder, die die Weltmeisterschaft ausrichten, nichts Neues sind, da in früheren Sitzungen ähnliche Ausnahmen angewendet wurden.

Beispielsweise gewährte Katar dem Internationalen Fußballverband und denjenigen, die an der Organisation der letzten Ausgabe der Weltmeisterschaft beteiligt waren, vollständige Steuerbefreiungen, ebenso wie Brasilien im Jahr 2014, wo die FIFA von mehreren Arten von Steuern befreit war.

Diese Steuerbefreiungen gelten auch für Dritte, die an der Organisation des Turniers beteiligt sind, wie zum Beispiel Kontinentalverbände, FIFA-Mitgliedsverbände, FIFA-Dienstleister und Subunternehmer, die mit der Behörde Verträge abschließen. Ausnahmen umfassen bestimmte Zeiträume, die mit turnierbezogenen Aktivitäten zusammenfallen.

Andererseits sieht das Abkommen auch die Gewährleistung der Freiheit vor, Fremdwährungen ohne Einschränkungen oder Steuern in und aus Gastländern zu importieren und zu exportieren, wodurch Banküberweisungen und Devisen erleichtert werden, ohne dass die lokalen Steuersysteme beeinträchtigt werden, und gleichzeitig die länderfeindliche Haltung einzuhalten Regeln. Geldwäschegesetze.

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