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Deutschland: Fast 40.000 Abschiebungen scheiterten 2024
Die deutschen Behörden hätten es versäumt, 40.068 Abschiebungen von Asylbewerbern im Rahmen der Dublin-Verordnung in andere Länder der Europäischen Union durchzuführen, berichtete Associated Press.
In einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht heißt es als Grund für das Scheitern in 14.464 Fällen, dass andere europäische Länder den vorgesehenen Termin für die Überstellung von Flüchtlingen an sie nicht bestätigt hätten. Aus der Antwort ging hervor, dass Italien grundsätzlich keine Abschiebungen dorthin zulässt, während Griechenland diese nur in begrenztem Umfang zulässt.
In rund 5.376 Fällen scheiterten Abschiebungen an der „Untätigkeit“ der deutschen Ausländerbehörden, etwa an versäumten Fristen. In rund 4.842 Fällen „verschwanden“ Asylbewerber, deren Abschiebung vorgesehen war, das heißt, die Behörden konnten sie zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht finden.
Das Auskunftsersuchen bezog sich auf die sogenannten Dublin-Fälle. Gemäß den EU-Vorschriften müssen Flüchtlinge in der Regel in dem Land Asyl beantragen, in dem sie zuerst die EU betreten. Deutschland könnte Asylsuchende in die für sie zuständigen EU-Länder zurückschicken. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa wenn sich die Person bereits länger als sechs Monate in Deutschland aufhält.
"Es ist inakzeptabel, dass jedes Jahr Zehntausende Flüchtlinge, die unter die Dublin-Verordnung fallen, nicht in die EU-Länder überstellt werden, in denen sie erstmals registriert wurden", sagte Wagenknecht. Deutschland dürfe nicht zulassen, dass die Dublin-Verordnung umgangen werde. Wenn Flüchtlinge aufgrund von Untätigkeit oder Überlastung deutscher Behörden nicht zurückgeführt würden, spreche dies von einem "Staatsversagen".
Auf eine erneute Anfrage der Linksfraktion hatte die Bundesregierung jüngst erklärt, dass die Zahl der im Jahr 2024 in ihre Herkunftsländer oder andere EU-Staaten abgeschobenen Menschen deutlich höher sei als im Vorjahr und 20.084 Menschen betrage. Von diesen Fällen fallen 5.827 unter die Dublin-Verordnung.
Die Dublin-Verordnung ist ein Gesetz der Europäischen Union, das festlegt, welcher EU-Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags von Personen zuständig ist, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention internationalen Schutz suchen.
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