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Cannabisclubs in Deutschland stehen vor einem Meer an Bürokratie
Nachdem der Besitz und die Verwendung in kleinen Mengen seit April letzten Jahres legalisiert wurden, ist es nun in Deutschland erlaubt, Vereine für den Anbau und Konsum von Cannabis zu gründen. Dieses Thema löst jedoch bei Experten und Politikern große Kontroversen und Bedenken aus.
Anfang dieser Woche startete die zweite Phase der Legalisierung des Anbaus und Konsums von Cannabis in Deutschland. Vereine mit bis zu 500 Mitgliedern können nun Cannabis anbauen, an ihre Mitglieder verteilen und konsumieren. Die neuen Regelungen beinhalten auch viele Details und viel Bürokratie. Diese Clubs dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und insgesamt 50 Gramm pro Monat und Person verteilen. Aber wer für die Überwachung all dessen verantwortlich ist, ist immer noch unklar.
Das sieht auch Steffen Geyer, Präsident des Dachverbandes Deutscher Cannabis-Vereine (CSCD) und einer der Leiter des Cannabis-Museums in Berlin, so. „Es wird auf jeden Fall eine ganze Reihe von Vereinen geben, die versuchen, eine Lizenz zu bekommen“, sagte er der DW. „Es ist auch nicht absehbar, wie lange das dauern wird und wie viele Vereine es schaffen werden. Die Staaten sind noch nicht bereit.“
In Berlin beispielsweise ist noch unklar, wie die zuständigen Bezirke der Stadt mit der Lizenzvergabe an diese Vereine umgehen. Aber eines ist sicher. Das heißt, sobald diese Clubs gegründet sind, werden Cannabisliebhaber in Deutschland einen Ort haben, an dem sie sich treffen können, nachdem sie lange Jahrzehnte im Schatten und in der Kriminalisierung gelebt haben.
Legalisierung des Konsums in kleinen Mengen
In der ersten Phase haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat beschlossen, Privatpersonen ab dem 1. April den Konsum kleiner Mengen Cannabis an öffentlichen Orten zu erlauben, allerdings unter Auflagen. Erwachsene durften 25 Gramm Haschisch mit sich führen, was für etwa 50 bis 100 Haschischwickel ausreicht. Das neue Gesetz erlaubte außerdem, dass in jedem Haus maximal drei Pflanzen angebaut und bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis gelagert werden durften.