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Arabische Menschenrechtskommission nimmt auf ihrer 55. Sitzung die Empfehlungen Marokkos an
Während ihrer 55. Sitzung in Kuwait nahm die Arabische Menschenrechtskommission die Empfehlungen Marokkos an, die auf eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen arabischen Ländern im Bereich des rechtlichen und institutionellen Schutzes der Familie und der sich entwickelnden Menschenrechte abzielen. Diese Vorschläge kamen aus Marokko, das vorschlug, eine Studie über den rechtlichen und institutionellen Schutz der Familie in der arabischen Region durchzuführen und zwei regionale Seminare zu den Themen künstliche Intelligenz und Menschenrechte sowie Wirtschaft und Menschenrechte zu organisieren.
Während dieser Sitzung betonte Fatima Berkan, Generalsekretärin der Ministerdelegation für Menschenrechte, dass die vorgeschlagene Studie der Arabischen Liga und ihren Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt werde. Die Ergebnisse dieser Studie könnten dazu genutzt werden, gemeinsame Initiativen in diesem Bereich anzustoßen. Sie sagte, das Ziel dieses Projekts bestehe darin, das gemeinsame Engagement in Menschenrechtsfragen zu stärken, die sich weltweit und insbesondere in der arabischen Region ständig weiterentwickeln, und dabei die neu entstehenden Herausforderungen zu berücksichtigen.
Der Generalsekretär sprach über die Bedeutung der Familie, die nach wie vor eine zentrale Säule der Gesellschaft und des Schutzes der Menschenrechte sei. Sie erwähnte auch, dass innovative Lösungen gefunden werden müssen, um neue Herausforderungen im Bereich der Menschenrechte anzugehen und gleichzeitig die rechtliche Legitimität und die Anforderungen der Agenda der Vereinten Nationen zu respektieren.
Fatima Berkan hob auch die marokkanischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienschutzes hervor und verwies auf die wichtigen Reformen, die Marokko mit der Verabschiedung des Familiengesetzbuchs im Jahr 2004 und dem Beginn einer Überarbeitung dieses Gesetzes im Jahr 2024 unter der Aufsicht von König Mohammed VI. durchgeführt hat. Sie präzisierte, dass das Ziel dieser Überarbeitung darin bestehe, die Anomalien und Ungleichgewichte zu korrigieren, die sich durch die juristische Anwendung des Kodex über einen Zeitraum von 20 Jahren ergeben hätten, und dabei gleichzeitig die gesellschaftlichen Entwicklungen und die Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung zu berücksichtigen.
Am Ende dieser Sitzung verabschiedete die Arabische Menschenrechtskommission mehrere Empfehlungen, darunter die Ausarbeitung einer Studie zum Schutz der Familie in der arabischen Region sowie die Organisation regionaler Seminare zu neuen Menschenrechtsfragen, insbesondere im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz und Unternehmensrechten.
Im Rahmen dieser Sitzung traf Fatima Berkan auch mit Ahmad Al-Bakr, dem Assistenten des kuwaitischen Außenministers für arabische Angelegenheiten, zusammen. Dieses Treffen bot eine Gelegenheit, die marokkanische Ministerdelegation als nationales Gremium für die Umsetzung von Berichten und die Überwachung der Menschenrechte vorzustellen und die Bedeutung des Erfahrungsaustauschs im Bereich der Menschenrechte zwischen den Ländern des Golf-Kooperationsrates und Marokko hervorzuheben.
Das Treffen bot auch Gelegenheit, die Möglichkeit einer Stärkung nationaler Mechanismen zur Umsetzung der Menschenrechte in der arabischen Welt zu erörtern. Es wurde vorgeschlagen, ein arabisches Netzwerk dieser Mechanismen zu schaffen.
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