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Ein rechtsextremer deutscher Politiker wurde wegen eines Nazi-Slogans zu einer Geldstrafe verurteilt

Ein rechtsextremer deutscher Politiker wurde wegen eines Nazi-Slogans zu einer Geldstrafe verurteilt
Wednesday 15 May 2024 - 11:35
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Ein deutsches Gericht hat den Rechtsextremisten Björn Höcke, ein prominentes Mitglied der populistischen Partei Alternative für Deutschland, wegen der Verwendung eines verbotenen Nazi-Slogans mit einer Geldstrafe belegt. Hocke bestritt, den Slogan absichtlich verwendet zu haben, während die Staatsanwaltschaft erklärte, er sei sich dessen bewusst und forderte seine Inhaftierung.

Heute, Dienstag (14. Mai 2024), hat das Landgericht der deutschen Stadt Halle ein Urteil erlassen, mit dem das prominente Mitglied der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland, Björn Höcke, wegen der Verwendung eines Slogans als Nazi-Terrorist mit einer Geldstrafe belegt wird Organisationen, die gegen die Verfassung verstoßen.

Heute Abend entschied das Gericht, Hooke zu einer täglichen Geldstrafe von 130 Euro für 100 Tage zu verpflichten. Bemerkenswert ist, dass der Bußgeld-Tagessatz, der in der deutschen Rechtsordnung eine Methode zur Ermittlung der Höhe von Bußgeldern darstellt, auf der Grundlage des täglichen Einkommens einer Person über eine bestimmte Anzahl von Tagen ermittelt wird.

Hoecke bestritt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und bestritt, dass er absichtlich das verbotene Logo der Nazi-Sturmtruppen (SA), des paramilitärischen Flügels der Nationalsozialistischen Partei Hitlers, verwendet habe. Das Urteil ist noch immer nicht rechtskräftig, da der rechte Politiker innerhalb einer Woche Berufung gegen das Gerichtsurteil einlegen könnte.

Hoecke sagte zum Abschluss einer Rede, die er im Mai 2021 in der Stadt Meeseburg hielt: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.“ Der dritte Teil dieses Satzes ist ein verbotener Slogan. Die Staatsanwaltschaft erklärte, Hoecke sei sich dessen bewusst und forderte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Staatsanwalt Benedikt Berntsen sagte, es sei weder zu verstehen noch zu glauben, dass Höcke nicht gewusst habe, dass der Slogan verboten sei.

Am 18. April 2024 begann der Prozess gegen den Vorsitzenden der rechtsextremen Partei „Alternative für Deutschland“ wegen des Vorwurfs der Verwendung eines verbotenen Nazi-Slogans. Der Vorsitzende des Landesverbandes der Partei in Thüringen, Björn Höcke, erschien vor Gericht der Stadt Halle wegen des Vorwurfs, in zwei Reden eine verbotene Parole der „NS-Sturm“-Truppe (SA) gerufen zu haben. Vor Prozessbeginn erklärte der ehemalige Geschichtslehrer, dass er den Inhalt des Slogans nicht kenne.


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