Israels Todesstrafengesetz stößt international auf Kritik
Israels Entscheidung, die Todesstrafe für Palästinenser einzuführen, die wegen Terrorverbrechen verurteilt wurden, stieß am Dienstag auf breite Kritik.
Die EU äußerte sich besorgt über das am Montag von Israel verabschiedete Gesetz und warnte, dass dieser Schritt einen „klaren Rückschritt“ in Bezug auf Menschenrechte und demokratische Verpflichtungen darstelle.
EU-Sprecher Anouar el Anouni erklärte am Dienstagmittag, die Einführung der Todesstrafe sei zutiefst beunruhigend, insbesondere angesichts des von ihm als „diskriminierend“ bezeichneten Charakters des Gesetzes.
„Das Todesstrafengesetz in Israel bereitet uns in der EU große Sorgen. Die Einführung der Todesstrafe in Verbindung mit dem diskriminierenden Charakter des Gesetzes ist ein klarer Rückschritt“, sagte er.
Er betonte, die EU lehne die Todesstrafe „in allen Fällen und unter allen Umständen“ ab und bezeichne sie als Verletzung des grundlegenden Rechts auf Leben.
Die israelische Knesset verabschiedete am Montag ein Gesetz, das die Todesstrafe zur Standardstrafe für Palästinenser im besetzten Westjordanland macht, die wegen tödlicher Angriffe auf Israelis verurteilt wurden. Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu stimmte für das Gesetz.
Dem Gesetz zufolge werden Hinrichtungen durch Erhängen von Gefängniswärtern des israelischen Gefängnisdienstes vollzogen. Die Beteiligten genießen Anonymität und Immunität.
Das Gesetz sieht außerdem die Verlegung von zum Tode Verurteilten in spezielle Haftanstalten vor und beschränkt Besuche auf autorisierte Personen. Treffen mit Anwälten sind nur per Videokonferenz möglich.
Das Gesetz erlaubt es Gerichten, Todesurteile ohne Antrag der Staatsanwaltschaft zu verhängen und erfordert keine einstimmige Entscheidung; Urteile mit einfacher Mehrheit sind zulässig.
Es gilt auch für Militärgerichte, die Fälle mit Beteiligung von Palästinensern im besetzten Westjordanland verhandeln, und räumt dem Verteidigungsminister das Recht ein, vor Gericht eine Stellungnahme abzugeben.
Das Gesetz schließt Berufungen gegen verhängte Todesurteile gegen palästinensische Gefangene aus.
„Dies ist ein eindeutig negativer Trend hinsichtlich Israels Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte“, betonte el Anouni.
Er merkte an, dass Israel seit Langem ein faktisches Moratorium für Hinrichtungen und die Verhängung der Todesstrafe aufrechterhält und sich trotz anhaltender Sicherheitsherausforderungen als regionales Vorbild positioniert.
El Anouni bestätigte zudem, dass die israelische Außenbeauftragte Kaja Kallas im Rahmen der laufenden diplomatischen Bemühungen weiterhin regelmäßigen Kontakt zu ihren israelischen Amtskollegen pflegt.
Der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez verurteilte das Gesetz ebenfalls als „einen Schritt näher zur Apartheid“.
„Es handelt sich um eine asymmetrische Maßnahme, die nicht für Israelis gilt, die dieselben Verbrechen begangen haben. Gleiches Verbrechen, unterschiedliche Strafe. Das ist keine Gerechtigkeit. Es ist ein Schritt näher zur Apartheid“, schrieb Sánchez auf X.
Die Bundesregierung äußerte sich am Dienstag „sehr besorgt“ über die Entscheidung des israelischen Parlaments.
Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte: „Die Bundesregierung betrachtet das gestern verabschiedete Gesetz mit großer Sorge.“
Die Ablehnung der Todesstrafe sei ein Grundpfeiler der deutschen Politik, sagte er.
Die Bundesregierung sei zudem besorgt, dass ein solches Gesetz „wahrscheinlich ausschließlich für Palästinenser in den palästinensischen Gebieten gelten würde“, fügte Kornelius hinzu. „Sie bedauert daher die Entscheidung der Knesset und kann sie nicht unterstützen.“
Unterdessen erklärte der Leiter des UN-Hilfswerks für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA) am Dienstag, er sei „zutiefst entsetzt“ über das israelische Gesetz.
„Ich bin zutiefst entsetzt über dieses abscheuliche Gesetz, von dem ich inständig hoffe, dass es vom Obersten Gerichtshof abgelehnt wird“, sagte UNRWA-Generalkommissar Philippe Lazzarini vor Journalisten in Genf bei einer Pressekonferenz zum Ende seines Mandats.
Lazzarini warnte, das Gesetz sei „außerordentlich diskriminierend“, da es nur eine Bevölkerungsgruppe ins Visier nehme, und betonte, dass der globale Trend eher in Richtung Abschaffung als in Richtung Wiedereinführung der Todesstrafe gehe.
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