Meta meldet Patent für Simulation der digitalen Aktivität verstorbener Nutzer an
Business Insider enthüllte, dass Meta Ende Dezember ein Patent für ein Sprachmodell erhalten hat, das die Aktivität eines Nutzers auf seinen Plattformen simulieren und mit anderen Accounts interagieren kann, als wären es ein und dieselbe Person.
Laut dem ursprünglich 2023 eingereichten Dokument könnte dieses KI-Modell das Verhalten eines Nutzers während einer längeren Abwesenheit oder sogar nach dessen Tod nachbilden. Metas CTO, Andrew Bosworth, ist als Hauptautor des Patents aufgeführt.
Das Unternehmen stellte jedoch umgehend klar, dass es keine Pläne zur Umsetzung dieser Idee hat. Ein Sprecher erklärte gegenüber Business Insider, dass derzeit keine Projekte zur Entwicklung eines solchen Geräts laufen und dass die Patentanmeldung nicht zwangsläufig die Markteinführung eines Produkts bedeutet, sondern lediglich dem Schutz einer potenziellen Innovation dienen kann.
Das Dokument erläutert, dass die Inaktivität eines Nutzers die Nutzererfahrung seiner Follower beeinträchtigen kann und dass dieser Effekt noch deutlicher wird, wenn ein Account aufgrund des Todes jegliche Aktivität einstellt. Das vorgeschlagene System trainiert ein KI-Modell anhand der bisherigen Nutzerdaten – Kommentare, Likes, Beiträge –, um eine digitale Version zu generieren, die deren Interaktionen nachbilden kann.
Die Debatte um das digitale Vermächtnis ist für Meta nicht neu. Bereits 2015 führte Facebook die Option ein, einen „Nachlasskontakt“ zu benennen, der das Konto nach dem Tod des Inhabers verwaltet. 2023 sprach CEO Mark Zuckerberg in einem Gespräch mit dem Podcaster Lex Fridman über die Möglichkeit, digitale Avatare Verstorbener zu erstellen.
Auch andere Technologieunternehmen erkunden diese Nische, die mitunter als „Ghostbots“ oder „Trauertechnologien“ bezeichnet wird. 2021 meldete Microsoft ein Patent für einen Chatbot an, der Verstorbene sowie fiktive Charaktere und Prominente imitieren kann.
Diese Initiativen werfen jedoch ethische und gesellschaftliche Fragen auf. Professorin Edina Harbinja, Expertin für digitale Rechte an der Universität Birmingham, betont, dass das Problem über den rechtlichen Rahmen hinausgeht und tiefgreifende soziale und philosophische Dimensionen berührt. Der Soziologe Joseph Davis von der University of Virginia warnt vor den potenziellen Auswirkungen dieser Technologien auf den Trauerprozess und argumentiert, dass die Auseinandersetzung mit der Abwesenheit ein integraler Bestandteil der menschlichen Erfahrung sei.
Neben moralischen Überlegungen stellen sich auch praktische Fragen: Wäre ein solches System trotz der unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten auf alle Anwendungen von Meta – WhatsApp, Instagram oder Facebook – anwendbar? Könnte das Modell den jeweiligen Tonfall und den Grad der Formalität an die jeweilige Plattform anpassen?
Obwohl Meta beteuert, keine Absicht zu haben, dieses Projekt umzusetzen, zeigt die Patentanmeldung dennoch das wachsende Interesse großer Technologieunternehmen an der digitalen Gestaltung des Jenseits, da generative künstliche Intelligenz immer ausgereifter wird und an gesellschaftlicher Akzeptanz gewinnt.
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