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Deutschland verstärkt militärische Rolle im Kampf gegen unerlaubte Drohnen
Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein wichtiges Gesetz verabschiedet, das dem Militär die Befugnis einräumt, gegen unidentifizierte Drohnen im nationalen Luftraum vorzugehen. Diese Entwicklung markiert einen Wendepunkt in der deutschen Innenpolitik, in der militärische Einsätze im Frieden streng reguliert sind.
Laut Innenminister Alexander Dobrindt wird diese Reform der Bundeswehr die Möglichkeit geben, Drohnen „zu bekämpfen, abzufangen und sogar abzuschießen“, wenn sie eine Bedrohung darstellen. Deutschland sieht sich, wie mehrere andere europäische Länder, mit einem Anstieg verdächtiger Überflüge sensibler Infrastruktur konfrontiert: Militäranlagen, Kraftwerke, Häfen und Flughäfen.
Während die Befugnisse der deutschen Polizei zur Neutralisierung dieser Fluggeräte bereits gestärkt wurden, halten die Behörden es angesichts der wahrgenommenen wachsenden Risiken nun für notwendig, die Bundeswehr einzubeziehen. Berlin vermutet Russland hinter einigen dieser Luftraumverletzungen, die als Teil einer Einschüchterungsstrategie von Präsident Wladimir Putin betrachtet werden. Bundeskanzler Friedrich Merz warnte im Oktober vor Operationen, die darauf abzielten, „uns einzuschüchtern und zu verängstigen“.
Das Gesetz sieht zudem eine bessere Koordinierung der Streitkräfte durch die geplante Einrichtung eines nationalen Drohnenabwehrzentrums vor. Dessen Aufgabe wird es sein, Informationen zu zentralisieren und die Reaktionsfähigkeit von Polizei und Militär im Alarmfall zu verbessern.
Das Gesetz zielt insbesondere darauf ab, die Anforderung militärischer Unterstützung durch lokale Behörden zu erleichtern, wenn eine Bedrohung die Kapazitäten der zivilen Kräfte übersteigt. Dobrindt verteidigte diesen Ansatz und betonte, dass das deutsche Recht das Militär bereits zur „administrativen Unterstützung“ in Ausnahmesituationen ermächtigt.
Die Reform stößt jedoch auf Kritik. Einige Rechtsexperten befürchten, sie werde die strengen verfassungsrechtlichen Grenzen der Inlandsmissionen der Bundeswehr überschreiten. Der Minister wies diese Bedenken zurück und versicherte, dass die Entscheidungsmechanismen vollumfänglich mit dem Rechtsrahmen vereinbar sein werden.
Die operativen Details müssen noch in den für Dezember anberaumten Konsultationen mit den Innenministern der sechzehn Länder finalisiert werden. Für Berlin hat die Anpassung an die rasch wachsende technologische Bedrohung und die „deutliche Stärkung“ der Kapazitäten des Landes angesichts der zunehmenden Meldungen über verdächtige Drohnen Priorität.