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Hamburger Gericht genehmigt Auslieferung von Mohamed Boudrika nach Marokko
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Auslieferung von Mohamed Boudrika, dem ehemaligen Präsidenten des Fußballvereins Raja Casablanca, bekannt gegeben. Laut einer Erklärung der Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Oberlandesgericht Hamburg am 26. Februar Boudrikas Auslieferungsersuchen nach Marokko stattgegeben und seine weitere Inhaftierung bis zu seiner Überstellung angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte bereits am 16. Juli die Festnahme von Mohamed Boudrika in Deutschland bekannt gegeben, nachdem die deutschen Behörden ein Auslieferungsverfahren nach Marokko eingeleitet hatten. Boudrika war auf Bitten von Raja-Trainer Zinnbauer aus den Emiraten nach Deutschland gereist, um über die Verlängerung seines Vertrags zu verhandeln, bevor er von dessen Verhaftung überrascht wurde.
Unmittelbar nach dieser Verhaftung ernannte der Club Raja Casablanca den Vizepräsidenten Adel Hla zum Nachfolger von Boudrika und zum Vorsitzenden des Vorstands des Clubs. Anschließend wurde Hla auf der Hauptversammlung zum Präsidenten gewählt, bevor er im Januar letzten Jahres aus persönlichen Gründen von seinem Amt zurücktrat.
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