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Marokko zum Co-Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Menschenhandel gewählt
Die Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die transnationale organisierte Kriminalität wählte einstimmig das Königreich Marokko, vertreten durch Hicham Malaty, Direktor für Strafrecht, Amnestie und Verbrechensüberwachung, Justizministerium, zuVorsitzender der 14. Sitzung der Arbeitsgruppe zum Menschenhandel, die am 8. und 9. Juli im Hauptquartier der Vereinten Nationen in Wien stattfinden wird.
Nach einer Erklärung des Nationalen Ausschusses für die Koordinierung der Maßnahmen gegen und die Verhinderung des Menschenhandels war die Wahl Marokkos zu diesem Amt das Ergebnis seiner anhaltenden Bemühungen zur Bekämpfung und Verhinderung des Menschenhandels.
Die Erklärung fügte hinzu, dass die Arbeitsgruppe für Menschenhandel einer der ständigen Mechanismen sei, die von der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen transnationale organisierte Kriminalität mit der Resolution 7/1 über "Stärkung der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die transnationale organisierte Kriminalität und der dazugehörigen Protokolle", um die Konferenz bei der Umsetzung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf Empfehlungen zur besseren Umsetzung der Bestimmungen des Protokolls über den Menschenhandel durch die Mitgliedstaaten.
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