Belgien erinnert die Bewohner daran, ausländisches Eigentum zu deklarieren
Belgische Bewohner, die Immobilien außerhalb des Landes besitzen, werden erneut an ihre Verpflichtung erinnert, solche Vermögenswerte den belgischen Steuerbehörden zu melden. Die Verpflichtung betrifft insbesondere Mitglieder der marokkanischen Gemeinschaft in Belgien, die Häuser, Wohnungen, Grundstücke oder andere Immobilien in Marokko besitzen, unabhängig davon, ob die Vermögenswerte bewohnt, als Ferienwohnungen genutzt, ungenutzt gelassen oder durch Erbschaft erworben wurden.
Nach den belgischen Steuervorschriften hängt die Meldepflicht nicht davon ab, ob die Immobilie Einkünfte erzielt. Personen, die eine Immobilie im Ausland besitzen oder ein dingliches Recht haben, um davon zu profitieren, sind verpflichtet, die entsprechenden Informationen den Behörden zur Verfügung zu stellen. Änderungen, die die Immobilie betreffen, einschließlich Verkauf, Bauarbeiten, Erweiterungen oder umfassende Umgestaltungen, müssen ebenfalls gemeldet werden, wenn sie den geschätzten Wert beeinflussen können.
Das System wurde als Teil einer Reform eingeführt, die 2021 in Kraft trat und die Behandlung ausländischer Immobilien näher an die von in Belgien gelegenen Immobilien heranführte. Sobald eine ausländische Immobilie gemeldet wird, bestimmt die belgische Verwaltung ein fiktives Katastereinkommen, das dann in die jährliche Steuererklärung des Steuerpflichtigen einfließt, selbst wenn die Immobilie nicht vermietet ist und kein tatsächliches Einkommen erzielt.
Die Berechnung basiert auf spezifischen Bewertungsregeln. Wenn der relevante historische Wert nicht verfügbar ist, können die belgischen Behörden den aktuellen Marktwert der Immobilie verwenden und ihn durch einen Anpassungskoeffizienten auf einen geschätzten Wert von 1975 umrechnen. Eine separate Methode gilt für unbebaute Grundstücke, während Kaufpreise, Erbschaftswerte oder Schenkungswerte je nach den Umständen ebenfalls berücksichtigt werden können.
Erklärungen können elektronisch über die offizielle Steuerplattform Belgiens oder mit dem vorgesehenen Papierformular für ausländisches Eigentum eingereicht werden. Steuerpflichtige müssen in der Regel Informationen wie den Standort der Immobilie, die Art ihrer Eigentumsrechte, das Erwerbsdatum, ihren Eigentumsanteil und den relevanten Wert der Immobilie angeben.
Die Verpflichtung gilt auch für gemeinschaftlich besessenes Eigentum. Jeder betroffene belgische Steuerpflichtige muss seinen individuellen Anteil melden, anstatt das gemeinschaftlich besessene Vermögen als eine einzige Erklärung zu behandeln.
Für Mitglieder der marokkanischen Diaspora, die in Belgien leben, bedeutet der Besitz von Immobilien in Marokko daher nicht, dass die Meldepflicht entfällt. Belgien und Marokko sind durch ein Doppelbesteuerungsabkommen gebunden, das regelt, wie Einkünfte aus Immobilien steuerlich behandelt werden. Je nach den anwendbaren Bedingungen können in Marokko steuerpflichtige Einkünfte von der belgischen Besteuerung befreit werden, während sie dennoch bei der Bestimmung des Steuersatzes, der auf andere Einkünfte anwendbar ist, berücksichtigt werden.
Das Vorhandensein des bilateralen Steuerabkommens beseitigt folglich nicht die Verpflichtung, ausländisches Eigentum zu deklarieren. Stattdessen bestimmt es, wie die Immobilie die endgültige belgische Steuerposition des Steuerpflichtigen beeinflussen kann.
Die belgischen Steuerbehörden raten auch den Bewohnern, die ein vereinfachtes Steuerangebot erhalten haben, sorgfältig zu überprüfen, ob ihr ausländisches Eigentum korrekt berücksichtigt wurde. Fehlende oder ungenaue Informationen sollten durch das entsprechende Verfahren korrigiert werden.
Die Erinnerung ist besonders relevant für marokkanische Bewohner in Belgien, die im Laufe der Jahre Eigentum in Marokko angesammelt haben. Die Überprüfung der Eigentumsunterlagen, der deklarierten Informationen und der steuerlichen Behandlung jedes Vermögenswerts kann dazu beitragen, dass die jährlichen Steuererklärungen ihre finanzielle Situation genau widerspiegeln.
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