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Trump kündigt Einwanderungsstopp für die „Dritte Welt“ an: Die 19 betroffenen Länder
Donald Trumps Ankündigung, die Einwanderung aus Ländern der „Dritten Welt“ dauerhaft auszusetzen, löste aufgrund ihres abrupten Tons und des völligen Fehlens konkreter Angaben umgehend internationale Reaktionen aus. Die Folgen waren so gravierend, dass das US-Heimatschutzministerium (DHS) eingriff und klarstellte, dass die Maßnahme tatsächlich nur für die 19 Länder gilt, die bereits durch eine 2025 verabschiedete Einwanderungsverordnung betroffen sind.
Trump äußerte sich nach dem bewaffneten Angriff vom 26. November in Washington, nahe dem Weißen Haus, bei dem ein Mitglied der Nationalgarde getötet und ein weiteres schwer verletzt wurde. Auf seinem sozialen Netzwerk „Truth“ versprach er eine radikale Überarbeitung der amerikanischen Einwanderungspolitik. Er kündigte die Aufhebung der während der Biden-Administration beschlossenen Einreisen, die Streichung der staatlichen Hilfen für Nicht-Staatsbürger, den Entzug des legalen Status für Migranten, die als Bedrohung der „inneren Ordnung“ gelten, und die Abschiebung derjenigen an, die er als „potenzielle Feinde“ oder „öffentliche Lasten“ bezeichnete. Er erwähnte auch eine sogenannte „Rückwanderungspolitik“, die darauf abzielt, bestimmte Ausländer mit legalem Aufenthaltsrecht in den Vereinigten Staaten zurückzuschicken.
Diese Aussage, die ohne geografischen Kontext erfolgte, warf sofort eine zentrale Frage auf: Welche Länder sind von dieser Aussetzung betroffen? Um die Verwirrung zu beseitigen, kontaktierte Reuters das US-Heimatschutzministerium (DHS). Das Ministerium lieferte keine Definition des Begriffs „Dritte-Welt-Land“, sondern verwies lediglich auf die Liste der Länder, die der Einwanderungsverordnung vom Juni 2025 unterliegen. Dies deutet darauf hin, dass Trumps Ankündigung eher eine politische Botschaft als eine kurzfristig umsetzbare Maßnahme war.
Die Exekutivanordnung von 2025 basiert auf einer Einschätzung der Bundesregierung, die einen Mangel an Sicherheits- und Verwaltungskooperation in bestimmten Staaten feststellt. Sie setzt 19 als Hochrisikoländer eingestufte Staaten auf eine Liste mit Einreisebeschränkungen. Für zwölf dieser Länder gilt ein vollständiges Einreiseverbot in die Vereinigten Staaten:
Afghanistan, Myanmar, Tschad, Republik Kongo, Äquatorialguinea, Eritrea, Haiti, Iran, Libyen, Somalia, Sudan und Jemen.
Für die sieben anderen Länder – Burundi, Kuba, Laos, Sierra Leone, Togo, Turkmenistan und Venezuela – gelten teilweise Einreisebeschränkungen.
Die Debatte dreht sich sowohl um den Inhalt der Anordnung als auch um die verwendete Terminologie. Der Begriff „Dritte Welt“, der in der amerikanischen Verwaltungssprache fehlt, gilt weithin als veraltet, unpräzise und politisch aufgeladen. Von der amerikanischen Presse befragte Analysten betonen, dass er keiner offiziellen Klassifizierung entspricht, weder im diplomatischen noch im sicherheitspolitischen Bereich.
Angesichts der weit verbreiteten Verwirrung, die Trumps Äußerungen auslösten, griff die US-Regierung letztlich auf die Exekutivanordnung von 2025 zurück: Zum jetzigen Zeitpunkt sind nur die 19 Länder auf dieser Liste von der vom US-Präsidenten erwähnten Aussetzung betroffen.