- 16:20Netflix wählt Marokko als Drehort für die französische Version von „Love Is Blind“
- 15:30Marokko wird zum ersten Mal Gastgeber des IIO-Vorstands sein
- 14:00WhatsApp führt Texttranskriptionsfunktion für Sprachnachrichten ein
- 12:35Die Videospielbranche: Explosives Wachstum bis 2027 erwartet
- 12:10Microsoft kündigt neue Übersetzungs-App für Unternehmen an
- 11:32Alphabet steht unter regulatorischem Druck, der zu einem Marktwertverlust von 100 Milliarden US-Dollar führt
- 11:00Das Risiko „unaufhörlicher sozialer Spaltungen“: Die Debatte über die Evolution des künstlichen Bewusstseins
- 10:30Die WHO bleibt angesichts der besorgniserregenden Ausbreitung der Mpox-Epidemie in höchster Alarmbereitschaft
- 10:00Ecuador weist Vertreter der Polisario endgültig aus
Folgen Sie uns auf Facebook
Marokko zum Co-Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Menschenhandel gewählt
Die Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die transnationale organisierte Kriminalität wählte einstimmig das Königreich Marokko, vertreten durch Hicham Malaty, Direktor für Strafrecht, Amnestie und Verbrechensüberwachung, Justizministerium, zuVorsitzender der 14. Sitzung der Arbeitsgruppe zum Menschenhandel, die am 8. und 9. Juli im Hauptquartier der Vereinten Nationen in Wien stattfinden wird.
Nach einer Erklärung des Nationalen Ausschusses für die Koordinierung der Maßnahmen gegen und die Verhinderung des Menschenhandels war die Wahl Marokkos zu diesem Amt das Ergebnis seiner anhaltenden Bemühungen zur Bekämpfung und Verhinderung des Menschenhandels.
Die Erklärung fügte hinzu, dass die Arbeitsgruppe für Menschenhandel einer der ständigen Mechanismen sei, die von der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen transnationale organisierte Kriminalität mit der Resolution 7/1 über "Stärkung der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die transnationale organisierte Kriminalität und der dazugehörigen Protokolle", um die Konferenz bei der Umsetzung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf Empfehlungen zur besseren Umsetzung der Bestimmungen des Protokolls über den Menschenhandel durch die Mitgliedstaaten.