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Deutschland lässt seine Vorwürfe gegen den russischen Milliardär Usmanow fallen
Die Staatsanwaltschaft in Deutschland wies den Fall des russischen Milliardärs Alisher Usmanov ab, dem die Behörden „Geldwäsche“ vorwarfen, weil sie die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht beweisen konnten.
Die Medien berichteten, dass die Ermittlungen in dem Fall zwei Jahre andauerten, nachdem ihm die deutschen Behörden Geldwäsche und Steuerhinterziehung in Höhe von 555 Millionen Euro vorwarfen, woraufhin die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Ermittlungen mangels Beweisen einstellte die Hauptthesen der Usmanov zugeschriebenen Anklagen.
Usmanovs Anwälte erklärten, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft auf Artikel 153 der deutschen Strafprozessordnung gestützt sei und dass Usmanov seinerseits der Entscheidung schriftlich zugestimmt habe, einschließlich der Bedingungen und Anträge, und fügten hinzu, dass Usmanov später entschieden habe freiwillig für wohltätige Zwecke zu spenden.
Die Anwälte betonten, dass der Abschluss der Ermittlungen ein irreversibles Verfahrenshindernis darstelle, da die deutschen Behörden die Möglichkeit verloren hätten, die Ermittlungen fortzusetzen oder Usmanov strafrechtlich zu verfolgen.
Bemerkenswert ist, dass im vergangenen Oktober berichtet wurde, dass ein deutscher Fernsehsender dem Druck von Alisher Usmanov nachgegeben und zugegeben habe, dass die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen hinsichtlich der Einführung eines Systems zur Bestechung von Schiedsrichtern im Internationalen Fechtverband falsch seien.
Usmanow seinerseits sagte zuvor, dass der Westen einen großen Fehler begangen habe, als er Sanktionen gegen russische Geschäftsleute verhängte.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Europäische Union Usmanow vor dem Hintergrund der russischen Militäroperation in der Ukraine am 28. Februar auf ihre Sanktionslisten gesetzt hat. Der Geschäftsmann legte außerdem beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg Berufung gegen die Verhängung von Sanktionen gegen ihn ein.
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